Nutzungsordnung Radstation Tübingen

Die Fahrradabstellanlage Radstation Tübingen ist eine öffentliche Einrichtung der Universitätsstadt Tübingen. Die Abstellanlage ist durchgehend geöffnet, weitestgehend kostenlos und videoüberwacht. Nutzende sind über folgende Regeln unterrichtet und werden angehalten, sich an sie zu halten. Eine Nichtbeachtung kann Folgen haben.

A) Haftungsausschuss

  • Die Universitätsstadt Tübingen übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unerlaubte Handlungen, wie Sachbeschädigung, Diebstahl und Vandalismus, entstehen.
  • Die Universitätsstadt Tübingen haftet insbesondere nicht für Schäden an abgestellten Fahrrädern und sonstigen eingebrachten Sachen.
  • Eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden wird von der Universitätsstadt Tübingen nicht übernommen.
  • Der Nutzende haftet für durch ihn/sie fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden
  • Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

B) Umgang mit der Anlage

  • Die Fahrradabstellanlage ist von allen Benutzern in einem sauberen, ordnungs- und funktionsfähigem Zustand zurückzulassen.
  • Für die Nutzung der Fahrradabstellanlage, sind die Fahrräder abzuschließen und gegen Diebstahl zu sichern.
  • Die Reinigung des Parkhauses erfolgt durch die Universitätsstadt Tübingen. Verunreinigungen, die der Nutzende zu verantworten hat, sind unverzüglich durch diese/n zu beseitigen. Andernfalls ist die Universitätsstadt Tübingen berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Nutzenden beseitigen zu lassen.

C) Entfernen von Fahrrädern aus der Abstellanlage

  • Die öffentlich zugängliche Fahrradabstellanlage ist eine Kurzzeitparkanlage. Die Fahrräder dürfen dort bis ununterbrochen höchstens zwei Wochen abgestellt werden.
  • Sollten Fahrräder im Zeitraum von ununterbrochen zwei Wochen nicht abgeholt werden, wird ein Hinweisschild mit der Aufforderung zur Abholung am Fahrradbügel platziert.
  • Wird das Fahrrad nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung abgeholt, wird das Fahrrad aus der Anlage entfernt und als Fundsache behandelt. Es erfolgt kein Ersatz für dabei entstehende Schäden